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Welche Umzugskosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Umziehen ist teuer. Selbst wenn Sie so viel wie möglich in Eigenregie erledigen, fallen doch immer Kosten für den Umzugswagen, die Renovierung, eventuell zu beschaffende neue Möbel usw. an. Bestimmte Umzugskosten können Sie jedoch bei Ihrer Steuererklärung geltend machen – allerdings brauchen Sie hier in jedem Fall eine offizielle Rechnung. In diesem Ratgeber können Sie sich vor Ihrer Umzugsplanung informieren, welche Kosten Sie absetzen können – und ob es dann im Zweifelsfalle dann doch günstiger ist, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, als mit vermeintlich billigen Helfern Ihren Umzug zu bewerkstelligen.  

Umzugskosten absetzen beim beruflich bedingten Umzug

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, etwa weil Sie versetzt werden, Ihre Firma ihren Sitz in eine andere Stadt verlegt oder Sie einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden haben, unterstützt Sie das Finanzamt durch die Übernahme einiger Umzugskosten. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde verringert. In Ihrer Steuererklärung können Sie die folgenden Umzugskosten als "Werbungskosten" deklarieren:   

  • Reisekosten zur Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung,
  • Maklergebühren für die neue Wohnung
  • Transportkosten (durch ein Umzugsunternehmen oder einen Umzugswagen)
  • Mietkosten für die alte Wohnung, wenn Sie Ihren alten Mietvertrag nicht rechtzeitig vor dem Umzug kündigen konnten und
  • anteilige Kosten für einen neuen Herd.

Für weitere Umzugskosten gelten pauschale Sätze – hier ist eine kurze Beratung bei einem Steuerberater oder auch direkt beim Finanzamt sehr sinnvoll. Zusätzlich können natürlich auch beim beruflich bedingten Umzug die unten beschriebenen "Haushaltsnahen Dienstleistungen" abgesetzt werden.  

Umzugskosten absetzen beim privaten Umzug

Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, ist der Staat bei seiner Unterstützung leider nicht so großzügig. Hier können Sie lediglich die so genannten "Haushaltsnahen Dienstleistungen" geltend machen:  

  • Transportkosten (durch das Umzugsunternehmen bzw. den Umzugswagen)
  • Handwerkerkosten für Schönheitsreparaturen (Malen, Tapezieren, Lackieren)

Generell gilt, dass beim privaten Umzug 20 % der Umzugskosten, maximal jedoch 620 €, übernommen werden.
Müssen Sie jedoch aus krankheits- oder altersbedingten Gründen umziehen, können Sie Ihre Umzugskosten als "außergewöhnliche Belastungen" deklarieren. In Einzelfällen gilt dies auch für Umzüge nach Trennungen oder Scheidungen. In diesen beiden Fällen sollten Sie sich vorab genau beim Finanzamt oder dem Steuerberater informieren, welche Umzugskosten Sie erstattet bekommen. 


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