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Besteht Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
Wenn ein Umzug ansteht brauchen Sie für die Vorbereitung, die Organisation und den Umzug selbst sehr viel Zeit. Die alte Wohnung muss geräumt und renoviert werden, Umzugskartons müssen gepackt und in die neue Wohnung in Düsseldorf gebracht werden, die natürlich auch noch renoviert werden möchte,damit Sie sich im neuen Heim nach dem Umzug wohlfühlen. Die meisten reichen für diese Zeit ein paar Tage Urlaub ein – doch haben Sie eventuell gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage vom Arbeitgeber?
Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug (Umzugsurlaub)?
Sonderurlaub, etwa wie er für Bildungsreisen und Weiterbildungsmaßnahmen vom Gesetz vorgesehen wird, ist für einen Umzug nicht vorgeschrieben. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei Umzügen innerhalb der Stadt gesetzlichen Anspruch auf einen, bei Umzügen in andere Städte sogar auf drei Tage Umzugsurlaub hat. Allerdings enthalten weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), noch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) entsprechende Texte.
Der § 616 BGB sieht zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub vor, doch dieser greift lediglich, wenn Sie als Arbeitnehmer unverschuldet aus persönlichen Gründen an Ihrer Arbeit gehindert werden. Hierzu zählen der Tod eines direkten Verwandten, die Geburt eigener Kinder oder die Betreuung eines Kindes (unter 12 Jahren), wenn hierfür keine anderen Betreuungspersonen gefunden werden können – nicht aber ein Umzug.
Umzugurlaub muss der Arbeitgeber nur gewähren, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist, also wenn Sie zum Beispiel versetzt werden.
Wie bekommen Sie trotzdem Sonderurlaub für Ihren Umzug?
Informieren Sie sich, ob in es in Ihrem Tarifvertrag eine Regelung zum Thema "Sonderurlaub bei Umzug" enthalten ist. Informationen hierzu gibt Ihnen in den meisten Fällen ihre zuständige Gewerkschaft. Fragen Sie außerdem Kollegen und / oder den Betriebsrat, wie Umzugsurlaub bisher in der Firma gehandhabt wurde.
Gibt es noch keine konkreten Vereinbarungen in Ihrer Firma, sollten Sie direkt mit Ihrem Chef sprechen. Vielleicht können Sie an manchen Tagen früher Feierabend machen oder eventuell aufgelaufene Überstunden für Ihren Umzug anstelle eines Umzugsurlaubs nehmen. Eine andere Möglichkeit ist, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, die Zeit die Sie für einen Umzug benötigen später nachzuarbeiten. Auf jeden Fall gilt: Ein offenes Gespräch führt oft schneller zum Erfolg, als starres Anspruchsdenken, dass oft auch noch falsche Annahmen beeinhaltet.
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